Abfallarten
Hier finden Sie unsere Annahmekriterien von Abfällen und Wertstoffen.
Abfälle zur Verwertung
Gemische aus Papier, Kartonagen, Metall, Glas, Holz, Kunststoff; Verpackungen aller Art / keine mineralischen Abfälle, keine flüssigen Stoffe, keine Sonderabfälle
Akten
komplette Aktenordner und lose Akten, Vernichtungsnachweis nach Bundesdatenschutzgesetz nur bei Containergestellung möglich
Altholz A I - unbehandelt -
Verschnitte, Abschnitte und Späne aus naturbelassenem Vollholz, alle Vollholzmaterialien ohne Kleber, Leime, Lacke - z.B. Palettenholz
Altholz A II-III - behandelt -
Alle lackierten, verleimten und geklebten Hölzer, beschichtete und unbeschichtete Spanplatten, Möbel, alle Materialien ohne Holzschutzmittel
Altholz A IV - belastet -
Imprägniertes Altholz, Holzgartenzäune, Palisaden, Gartenmöbel, Bahnschwellen und Brandholz, alle Materialien die mit Holzschutzmitteln behandelt sind
Altreifen
PKW-Reifen, LKW-Reifen, Traktor-Reifen, Sondergrößen, mit oder ohne Felgen
Asbesthaltige Abfälle
Dach- und Fassadenplatten, Blumentröge, Formteile etc.; müssen nach TRGS 519 in speziellen Asbest - Big Bags staub - und faserdicht verpackt sein
Download Bauschutt-Eternit (PDF)
Bauschutt Leichtbaustoffe
vorwiegend aus dem Innenausbau; z.B: Bims-, Gasbeton-, Hohlblocksteine, Poroton, Waschbecken, Kloschüsseln etc. / keine flüssigen Stoffe, Metalle, Kabel, Eimer, Rohre oder sonstige Abfälle
Bauschutt schwer
Ziegelsteine, Natursteine, Sand, Mauerwerk, Fliesen, Kacheln, Dachziegel, Mörtel, Putzreste etc. / keine flüssigen Stoffe, Metall, Kabel, Eimer, Rohre oder sonstige Abfälle
Beton kleinstückig
Nur sortenrein, z.B. Betonabbruch, Kantenlänge kleiner als 60 cm, ohne Armierung (unbelastet)
Beton Übergröße
Nur sortenrein, z.B. Betonabbruch, Kantenlänge größer als 60 cm, Armierung und Bewehrungen nur im Einzelfall (unbelastet)
Elektronikschrott
Gewerblich genutzte Elektrogeräte und elektronische Bauteile, Metallschrott darf enthalten sein
Erde
Erdaushub in dem Fels und Gestein enthalten sind, allerdings kleiner als 10 cm und ohne Verunreinigungen, unbelastet Z0
Flachglas
Fensterglas, auch mit Draht und Rahmen / kein Fensterkitt, keine Glasbausteine
Folie
Saubere, farblose oder bunte Polyethylen- (PE) oder Polypropylenfolie (PP), auch gemischt (PE+PP)
Gemischte Gewerbeabfälle
Abfälle einschl. stofflich verwertbarer Bestandteile (Holz, Schrott, Papier/Karton), jedoch ohne Sondermüll, Flüssigkeiten und mineralische Stoffe
Gipsabfälle / Rigips
Mineralische Gipsabfälle, frei von nicht-mineralischen Stoffen wie z.B. Papier, Pappe etc. (max. 5% Anhaftungen durch Tapetenreste)
Grünschnitt
Baum-, Rasen-, Gras-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub und Baumabfälle, Blumen und Pflanzen
Hohlglas
Jede Art von Flaschen- oder Hohlglas, auch beschädigt, in den Farben weiß, grün und braun
Kunststoffe
Kunststoffe aus Verpackung / Produktion, Embalagen, Kanister, Form- und Bauteile, Rohre, frei von Verschmutzungen
Mineralfaserabfälle
Künstliche Mineralfasern (KMF), welche lungengängig sind; Glas- oder Steinwolle, nach TRGS 521 luftdicht in PE-Säcken verpackt
Papier / Pappe / Kartonage
Kartonagen und Papier aller Art, keine Bücher mit festen Einbänden, kein Geschenkpapier, keine Tapeten
Schrott
Alle Eisen und Nichteisenmetalle, Mischschrott, keine Elektrogeräte und elektronischen Bauteile, keine Anhaftungen sonstiger Abfallstoffe
Sondermüll
Altbatterien, Altöl, Leuchtstoffröhren, keine Annahme von: Farben + Lacken, Lösemittelhaltige Stoffe, Ölverschmutzte Betriebsmittel, Kontaminierte Stoffe, Flüssige Stoffe (Entsorgung a. Anfrage)
Straßenaufbruch teerfrei
Gemisch aus mineralischen Stoffen und bitumenhaltigem Bindemittel; es dürfen keine Ziegel, Natursteine, Mauerwerk, Fliesen und anderen Störstoffen enthalten sein
Straßenaufbruch teerhaltig
Gemisch aus mineralischen Stoffen und teerhaltigem Bindemittel; es dürfen keine Ziegel, Natursteine, Mauerwerk, Fliesen und anderen Störstoffen enthalten sein
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Sollten bei Übernahme Stör- oder Fremdstoffe enthalten sein, behalten wir uns die Abrechnung von Sortier- und alternativen Verwertungskosten vor!
Einzelne Fraktionen müssen frei von Anhaftungen sein.
Flüssige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen.