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Öffnungszeiten

Mo bis Fr: 7.00 – 17.30 Uhr

Sa: 7.00 – 12.00 Uhr

Abfallarten

Hier finden Sie unsere Annahmekriterien von Abfällen und Wertstoffen.

 

Abfälle zur Verwertung

Gemische aus Papier, Kartonagen, Metall, Glas, Holz, Kunststoff; Verpackungen aller Art / keine mineralischen Abfälle, keine flüssigen Stoffe, keine Sonderabfälle

 

Akten

komplette Aktenordner und lose Akten, Vernichtungsnachweis nach Bundesdatenschutzgesetz nur bei Containergestellung möglich

 

Altholz A I - unbehandelt -

Verschnitte, Abschnitte und Späne aus naturbelassenem Vollholz, alle Vollholzmaterialien ohne Kleber, Leime, Lacke - z.B. Palettenholz

 

Altholz A II-III - behandelt -

Alle lackierten, verleimten und geklebten Hölzer, beschichtete und unbeschichtete Spanplatten, Möbel, alle Materialien ohne Holzschutzmittel

 

Altholz A IV - belastet -

Imprägniertes Altholz, Holzgartenzäune, Palisaden, Gartenmöbel, Bahnschwellen und Brandholz, alle Materialien die mit Holzschutzmitteln behandelt sind

 

Altreifen

PKW-Reifen, LKW-Reifen, Traktor-Reifen, Sondergrößen, mit oder ohne Felgen

 

Asbesthaltige Abfälle

Dach- und Fassadenplatten, Blumentröge, Formteile etc.; müssen nach TRGS 519 in speziellen Asbest - Big Bags staub - und faserdicht verpackt sein

Download Bauschutt-Eternit (PDF)

 

Bauschutt Leichtbaustoffe

vorwiegend aus dem Innenausbau; z.B: Bims-, Gasbeton-, Hohlblocksteine, Poroton, Waschbecken, Kloschüsseln etc. / keine flüssigen Stoffe, Metalle, Kabel, Eimer, Rohre oder sonstige Abfälle

 

Bauschutt schwer

Ziegelsteine, Natursteine, Sand, Mauerwerk, Fliesen, Kacheln, Dachziegel, Mörtel, Putzreste etc. / keine flüssigen Stoffe, Metall, Kabel, Eimer, Rohre oder sonstige Abfälle

 

Beton kleinstückig

Nur sortenrein, z.B. Betonabbruch, Kantenlänge kleiner als 60 cm, ohne Armierung (unbelastet)

 

Beton Übergröße

Nur sortenrein, z.B. Betonabbruch, Kantenlänge größer als 60 cm, Armierung und Bewehrungen nur im Einzelfall (unbelastet)

 

Elektronikschrott

Gewerblich genutzte Elektrogeräte und elektronische Bauteile, Metallschrott darf enthalten sein

 

Erde

Erdaushub in dem Fels und Gestein enthalten sind, allerdings kleiner als 10 cm und ohne Verunreinigungen, unbelastet Z0

 

Flachglas

Fensterglas, auch mit Draht und Rahmen / kein Fensterkitt, keine Glasbausteine

 

Folie

Saubere, farblose oder bunte Polyethylen- (PE) oder Polypropylenfolie (PP), auch gemischt (PE+PP)

 

Gemischte Gewerbeabfälle

Abfälle einschl. stofflich verwertbarer Bestandteile (Holz, Schrott, Papier/Karton), jedoch ohne Sondermüll, Flüssigkeiten und mineralische Stoffe

 

Gipsabfälle / Rigips

Mineralische Gipsabfälle, frei von nicht-mineralischen Stoffen wie z.B. Papier, Pappe etc. (max. 5% Anhaftungen durch Tapetenreste)

 

Grünschnitt

Baum-, Rasen-, Gras-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub und Baumabfälle, Blumen und Pflanzen

 

Hohlglas

Jede Art von Flaschen- oder Hohlglas, auch beschädigt, in den Farben weiß, grün und braun

 

Kunststoffe

Kunststoffe aus Verpackung / Produktion, Embalagen, Kanister, Form- und Bauteile, Rohre, frei von Verschmutzungen

 

Mineralfaserabfälle

Künstliche Mineralfasern (KMF), welche lungengängig sind; Glas- oder Steinwolle, nach TRGS 521 luftdicht in PE-Säcken verpackt

 

Papier / Pappe / Kartonage

Kartonagen und Papier aller Art, keine Bücher mit festen Einbänden, kein Geschenkpapier, keine Tapeten

 

Schrott

Alle Eisen und Nichteisenmetalle, Mischschrott, keine Elektrogeräte und elektronischen Bauteile, keine Anhaftungen sonstiger Abfallstoffe

 

Sondermüll

Altbatterien, Altöl, Leuchtstoffröhren, keine Annahme von: Farben + Lacken, Lösemittelhaltige Stoffe, Ölverschmutzte Betriebsmittel, Kontaminierte Stoffe, Flüssige Stoffe (Entsorgung a. Anfrage)

 

Straßenaufbruch teerfrei

Gemisch aus mineralischen Stoffen und bitumenhaltigem Bindemittel; es dürfen keine Ziegel, Natursteine, Mauerwerk, Fliesen und anderen Störstoffen enthalten sein

 

Straßenaufbruch teerhaltig

Gemisch aus mineralischen Stoffen und teerhaltigem Bindemittel; es dürfen keine Ziegel, Natursteine, Mauerwerk, Fliesen und anderen Störstoffen enthalten sein

 

 

Sollten bei Übernahme Stör- oder Fremdstoffe enthalten sein, behalten wir uns die Abrechnung von Sortier- und alternativen Verwertungskosten vor!

Einzelne Fraktionen müssen frei von Anhaftungen sein.

Flüssige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen.

 

Die Listen gibt es auch als PDF:

Download Abfallarten (PDF)

Download Bauschutt-Eternit (PDF)