Ersatzbaustoff-verordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung legt Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Baustoffe fest, die aus Recyclingmaterialien gewonnen wurden. 

Kundeninformation zur Ersatzbaustoff-Verordnung

Am 01.08.2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft, ein neues Regelwerk zur optimalen Verwertung mineralischer Abfälle. Aktuelle Informationen zu den Vorschriften finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.