INTERNE MELDESTELLE FÜR HINWEISGEBENDE PERSONEN
Rechtsverstöße oder Unregelmäßigkeiten fallen nicht selten als erstes den Beschäftigten auf. Trotzdem trauen sich viele nicht, Verstöße zu melden. Seit dem 2. Juli 2023 ist nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft, welches erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgebende / Whistleblower festlegt, die mit einer Meldung illegale Missstände aufdecken.
Vor diesem Hintergrund hat die Kopp Umwelt GmbH eine interne Meldestelle eingerichtet, bei der Beschäftigte und Externe Hinweise auf Rechtsverstöße geben können.
Ihre Kontaktpersonen der Internen Meldestelle:
Frau Steinhauser Tel.: +49 6124 72572 15
Herr Münzer Tel.: +49 6124 72572 19
E-Mail: hinweisgeber(at)kopp-umwelt.de
Postadresse:
Interne Meldestelle, Kopp Umwelt GmbH, Am Windpark 1, 65321 Heidenrod-Kemel
Meldungen, die per E-Mail, per Post oder per Telefon eingehen, werden von den Personen der Internen Meldestelle vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausmaß an Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Wenn hinweisgebende Personen ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten sie spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung.