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Kundeninformation zur Ersatzbaustoff-Verordnung

Am 01.08.2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft – ein neues Regelwerk zur optimalen Verwertung mineralischer Abfälle. Ziel ist eine einheitliche, bundesweite Regelung für die Wiederverwertung von z. B. Bauschutt, Recyclingmaterial und Boden.

Aktuelle Informationen zu den Vorschriften finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

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