Kundeninformation zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist ein zentrales Regelwerk zur systematischen Einstufung und Benennung von Abfällen in Deutschland. Sie basiert auf dem europäischen Abfallkatalog (EAK) und definiert die sogenannten Abfallschlüsselnummern, mit denen jede Abfallart eindeutig identifiziert werden kann.
Die AVV ist für alle Erzeuger, Besitzer, Beförderer und Entsorger von Abfällen relevant – egal ob privat oder gewerblich. Sie bildet die Grundlage für eine rechtskonforme Deklaration und Entsorgung sämtlicher Abfallarten.
Wozu dient die AVV?
- Klarheit über die Art des Abfalls
- Einheitliche Kennzeichnung durch 6-stellige Abfallschlüsselnummern
- Unterscheidung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Abfällen
- Grundlage für Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Angebote
Die richtige Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer ist verpflichtend. KOPP Umwelt unterstützt Sie bei der korrekten Einstufung Ihrer Abfälle – im Zweifel fragen Sie uns einfach.
Zur offiziellen Verordnung