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Wichtige Kundeninformation

Energiekostenzuschlag ab 01.04.2026

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage im Nahen Osten und der damit verbundenen Belastungen auf den Energie- und Transportmärkten berechnen wir ab dem 01.04.2026 einen Energiekostenzuschlag in Höhe von 9,5 %.

Warum wir unsere Preise anpassen müssen

Die angespannte Lage im Nahen Osten wirkt sich derzeit auf internationale Energie- und Transportmärkte aus. Dadurch steigen die Kosten in transportabhängigen Bereichen, insbesondere beim Einsatz von Diesel.

Um unsere Leistungen weiterhin zuverlässig, planbar und in gewohnter Qualität anbieten zu können, ist diese vorübergehende Anpassung notwendig.

Was ändert sich konkret?

Energiekostenzuschlag

9,5 %

Gültig ab

01.04.2026

Betroffene Leistungen

Der Zuschlag gilt für alle Leistungen. Davon ausgenommen sind Mieten, Begleitscheine und die Wiegegebühr.

Ausweisung

Der Energiekostenzuschlag wird transparent in der Preisberechnung berücksichtigt.

Aktuelle Preisliste

Hier finden Sie die aktuell gültige Anlieferungspreisliste im Überblick.

Zur Preisliste

Unser Anspruch an Transparenz

Wir informieren Sie frühzeitig und offen über diese Preisänderung. Unser Ziel bleibt, Ihnen auch unter veränderten Marktbedingungen einen verlässlichen und persönlichen Service zu bieten.

Die Entwicklung der Energie- und Transportkosten wird von uns fortlaufend beobachtet. Sobald sich die Kostensituation nachhaltig entspannt, prüfen wir die Regelung erneut.

Häufige Fragen

Warum wird ein Energiekostenzuschlag erhoben?

Wegen gestiegener Kosten auf den Energie- und Transportmärkten, die sich direkt auf unsere betriebliche Leistungserbringung auswirken.

Ab wann gilt der Zuschlag?

Der Zuschlag gilt ab dem 01.04.2026.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Der Energiekostenzuschlag beträgt 9,5 %.

Für welche Leistungen gilt der Zuschlag?

Der Zuschlag gilt für alle Leistungen. Davon ausgenommen sind Mieten, Begleitscheine und die Wiegegebühr.

Ist der Zuschlag dauerhaft?

Nein. Wir prüfen die Entwicklung regelmäßig und passen die Regelung an, sobald sich die Kostensituation nachhaltig verändert.

Wie wird der Zuschlag berücksichtigt?

Der Energiekostenzuschlag wird transparent in der Preisberechnung berücksichtigt.