Entsorgungsfachbetrieb · Familienunternehmen seit 1941

Akten entsorgen –
sicher, DSGVO-konform & zertifiziert

Ob vertrauliche Dokumente oder ganze Archivräume – wir vernichten Ihre Akten sicher nach DIN 66399 und DSGVO. Mit Vernichtungsnachweis auf Wunsch.

DSGVO-konform DIN 66399 zertifiziert Vernichtungsnachweis auf Wunsch
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Entsorgungsfachbetrieb KOPP Umwelt
Alle wichtigen Infos auf einen Blick
Darf rein
Aktenordner & Loseblätter
Broschüren & Prospekte
Kassenbücher & Belege
Konstruktionszeichnungen
Verträge & Rechnungen
Pläne & Ausdrucke

Nur sortenreines Papier – keine Datenträger.

Darf nicht rein
CDs, DVDs, USB-Sticks, Festplatten
Restabfall & Speisereste
Verbundstoffe & Folien
Verpackungskartons & Pappe
Kunststoffhüllen & Klarsichtmappen
Digitale Datenträger separat!

Nur sortenreines Papier erlaubt.

Welchen Behälter
240 l Rollcontainer Büro, bis ca. 50 Ordner
415 l Rollcontainer Mittlere Mengen, Flure
660 l Rollcontainer Größere Archive
5 m³ Absetzcontainer Empfohlen

Alle Behälter abschließbar – DSGVO-konform nach DIN 66399. Buchung per Telefon oder E-Mail.

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Buchung & Anfrage

Individuelles Angebot

Preis nach Menge & Behältergröße

DSGVO-konform · DIN 66399
Vernichtungsnachweis möglich
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Auch für Privatpersonen

KOPP Umwelt Redaktion · Aktualisiert Mai 2026 · Lesedauer ca. 5 Min.

Was Sie über die Aktenentsorgung wissen sollten

Akten und vertrauliche Dokumente gehören nicht in den Papiermüll. Sie enthalten personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt werden müssen. Eine unsachgemäße Entsorgung kann zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.

Bei KOPP Umwelt erfolgt die Aktenvernichtung durch zertifizierte Verfahren nach DIN 66399 – mit abschließender Vernichtungsbestätigung auf Wunsch. Egal ob wenige Ordner oder ganze Archivräume: Wir bieten die passende Lösung.

Was zählt zu Akten und vertraulichen Unterlagen?

  • Personalakten – Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Krankmeldungen
  • Geschäftsunterlagen – Rechnungen, Verträge, Angebote, Korrespondenz
  • Steuerunterlagen – Steuerbescheide, Buchhaltungsbelege, Jahresabschlüsse
  • Patientenakten – Befunde, Arztberichte, Rezepte (besonders schützenswert)
  • Technische Unterlagen – Konstruktionszeichnungen, Baupläne, Spezifikationen
  • Private Dokumente – Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen, Ausweiskopien

Nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (für Unternehmen meist 6–10 Jahre) müssen diese Dokumente datenschutzkonform vernichtet werden – nicht einfach weggeworfen.

Was darf in den Container für Aktenvernichtung – und was nicht?

Die sichere Aktenvernichtung erfordert sortenreines Papier. Digitale Datenträger und Fremdstoffe können die Vernichtungsanlage beschädigen und gefährden die Datensicherheit.

✓ Erlaubt (darf rein)
  • Aktenordner (Inhalt ohne Metallmechanik)
  • Loseblattsammlungen & Ausdrucke
  • Rechnungen, Verträge, Korrespondenz
  • Broschüren & Prospekte
  • Kassenbücher & Buchhaltungsbelege
  • Konstruktionszeichnungen & Pläne
✗ Verboten (darf NICHT rein)
  • CDs, DVDs, USB-Sticks, Festplatten
  • Plastikordner mit Metallmechanik (komplett)
  • Klarsichtmappen & Folienhüllen
  • Verpackungskartons & Pappe
  • Restabfall & Speisereste
  • Verbundstoffe & Kunststofffolien
Hinweis: Bitte entnehmen Sie Unterlagen aus den Ordnern und entfernen Sie Metallmechaniken, bevor Sie den Behälter befüllen. Nur sortenreines Papier gewährleistet eine reibungslose Vernichtung nach DIN 66399.

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Welche Containergröße für die Aktenvernichtung?

Für die sichere Aktenvernichtung bieten wir verschiedene Behälterlösungen – von abschließbaren Rollcontainern für kleinere Mengen bis hin zu Absetzcontainern für umfangreiche Archivräumungen. Welche Größe passt, hängt vom Volumen und der gewünschten Handhabung ab.

BehälterMaße (ca.)Typischer EinsatzBesonderheit
240 l Sicherheits-RollcontainerH 1,01 × B 0,58 × T 0,68 mBüro, kleine Mengen, bis ca. 50 OrdnerPasst durch Standardtür & Aufzug
415 l Sicherheits-RollcontainerH 0,86 × B 1,08 × T 0,73 mMittlere Mengen, Flure, InnenhöfeStapelfähig & rollbar
660 l Sicherheits-RollcontainerH 1,25 × B 1,36 × T 0,77 mGroßes Papieraufkommen, ArchiveBündelt größere Archivmengen
5 m³ Absetzcontainer ArchivräumungH 0,9 × B 3,5 × T 1,9 mKomplette Archivräumungen ab ca. 300 OrdnernAbschließbarer Deckel, direkt befahrbar

Alle Behälter sind abschließbar – so bleiben Ihre Unterlagen vom Einwurf bis zur Vernichtung stets gesichert. Die Lieferung und Abholung erfolgt datenschutzkonform durch unser geschultes Fachpersonal.

So funktioniert die Aktenvernichtung mit KOPP Umwelt

Von der ersten Anfrage bis zur zertifizierten Vernichtung – wir sorgen für einen sicheren, nachvollziehbaren Ablauf Ihrer Aktenentsorgung. Die Buchung erfolgt unkompliziert per E-Mail oder telefonisch. Unsere Fachberater klären alle Details mit Ihnen persönlich.

  1. Anfrage stellen: Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06124 72572-0 oder per E-Mail und teilen mit, wie viele Akten Sie entsorgen möchten – und in welcher Form (lose, Ordner, Archiv).
  2. Persönliche Beratung & Angebot: Wir besprechen Ihre Anforderungen und erstellen ein individuelles Angebot – auf Wunsch mit Empfehlung zur passenden Behältergröße oder Abholvariante.
  3. Lieferung des Behälters oder Abholung: Je nach Vereinbarung liefern wir einen abschließbaren Sicherheitsbehälter zu Ihnen oder holen Ihre Akten direkt vor Ort ab – selbstverständlich DSGVO-konform und verschlossen.
  4. Sichere Vernichtung nach DIN 66399: Ihre Akten werden in einer geschützten Anlage geschreddert. Der gesamte Vorgang erfüllt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und der DIN 66399.
  5. Vernichtungsnachweis erhalten: Auf Wunsch erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über die fachgerechte Vernichtung Ihrer Unterlagen – als Beleg für Ihre Ablage oder gegenüber Behörden.

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Akten sicher vernichten und sinnvoll verwerten

Die professionelle Aktenvernichtung bei KOPP Umwelt erfüllt nicht nur höchste Datenschutzstandards, sondern leistet auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Die geschredderten Akten werden anschließend als Wertstoff recycelt und in den Papierkreislauf zurückgeführt – so kombinieren wir Datensicherheit mit nachhaltiger Ressourcennutzung.

Der Weg Ihrer Akten

  • Abholung in geschlossenen, gesicherten Transportfahrzeugen durch geschultes Personal
  • Entleerung ausschließlich im Datenschutzraum – nur befugten Mitarbeitenden zugänglich
  • Zerkleinerung in Hochleistungsschredder nach DIN 66399 (bis zu 10 Tonnen pro Tag)
  • Verwirbeln und Verpressen der zerkleinerten Akten
  • Rückführung als Sekundärrohstoff in die Papierindustrie

KOPP Umwelt ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfB) – auf Wunsch erhalten Sie eine vollständige Dokumentation und einen offiziellen Vernichtungsnachweis.

Häufige Fragen zur Aktenvernichtung

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuelles Angebot. Wir liefern einen geeigneten Sicherheitsbehälter oder holen Ihre Akten direkt ab. Die Vernichtung erfolgt in einer geschützten Anlage nach DIN 66399. Auf Wunsch erhalten Sie einen Vernichtungsnachweis.
Erlaubt sind alle papierbasierten Unterlagen: Ordnerinhalte, Rechnungen, Verträge, Ausdrucke und Broschüren. Bitte entfernen Sie vorher Plastikhüllen, CDs oder komplette Ordner mit Metallmechanik – nur sortenreines Papier darf in den Behälter.
Ja. Wenn gewünscht, stellen wir Ihnen nach der Vernichtung eine offizielle Vernichtungsbestätigung aus. Diese dokumentiert den datenschutzkonformen Ablauf gemäß DSGVO und DIN 66399 – ideal als Nachweis für Behörden oder interne Prüfungen.
Ja, Sie befüllen den bereitgestellten Sicherheitsbehälter selbst. Der Behälter ist abschließbar, sodass der Inhalt bis zur Vernichtung stets gesichert bleibt. Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung – flexibel und zuverlässig.
Natürlich! Auch Privatpersonen können sensible Unterlagen wie Steuerakten, Verträge oder persönliche Dokumente sicher über uns entsorgen lassen – ohne Mindestmenge. Wir bieten passende Behälter auch für kleinere Mengen.
Die Kosten hängen von der Menge und dem gewählten Behälter ab. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot – wir beraten Sie gerne telefonisch unter 06124 72572-0 oder per E-Mail.
Nein. CDs, DVDs, USB-Sticks und Festplatten dürfen nicht in den Aktencontainer. Diese Datenträger erfordern eine gesonderte Vernichtung. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zur richtigen Lösung für digitale Medien.
DIN 66399 ist die europäische Norm für die Vernichtung von Datenträgern. Sie definiert verschiedene Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7) für Papierdokumente. Die Einhaltung dieser Norm gewährleistet, dass Ihre Daten nach der Vernichtung nicht mehr rekonstruiert werden können – und erfüllt die Anforderungen der DSGVO.

Bereit

Akten sicher & DSGVO-konform vernichten lassen

Individuelles Angebot auf Anfrage. Vernichtung nach DIN 66399. Nachweis auf Wunsch. Auch für Privatpersonen – ohne Mindestmenge.

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